Ein Mensch ist erst vergessen,
wenn sein Name vergessen ist
Leitmotiv
des Stolperstein-Initiators
Gunter Demnig

Euthanasie

(griechisch εὐθανασία von eu~: gut, richtig, leicht, schön; und thánatos: der Tod;)
Entgegen der ursprünglich menschlich-mitfühlenden Bedeutung (»guter oder sanfter Tod«) ist der Begriff heute untrennbar mit den systematischen Krankenmorden zur Zeit des Nationalsozialismus verbunden. Darunter fallen die systematischen Tötungen von Kindern in sogenannten »Kinderfachabteilungen« einiger Krankenhäuser sowie die Ermordung von Psychiatriepatienten und Behinderten in dafür eingerichteten Tötungsanstalten (1940/1941).

Die im Nationalsozialismus praktizierte systematische Krankentötung unter dem verharmlosenden Begriff „Euthanasie“ (εὐθανασία) oder "Aktion Gnadentod" muss heute als organisierte, rassistisch motivierte Massenermordung bezeichnet werden. Sie geht auf "eugenische" Ideen, des frühen 20. Jahrhunderts zurück. Bereits in den Zwanziger Jahren gelangten Vorstellungen über die "Freigabe zur Vernichtung lebensunwerten Lebens" in die Öffentlichkeit und wurden gar Gegenstand akademischer Diskussion. Hinter Begriffen wie "Erbgesundheit" oder "Rassenhygiene" verbarg sich ein menschen- und lebensfeindlicher Rassismus, der in der nationalsozialistischen Ideologie extremen Widerhall fand.

Der vermeintlich biologisch begründete Rassismus bildete den Kern der nationalsozialistischen Weltanschauung und lieferte die Rechtfertigung für innenpoltitische Verfolgung, später auch für Krieg und Zerstörung und die Vertreibungs- und Vernichtungspolitik insbesondere in den osteuropäischen Staaten.

Euthanasie folgte dem Ziel, das als "unwert" betrachtete Leben von "Erb- oder Geisteskranken", von Behinderten oder allgemein sozial oder rassisch "Unerwünschten" zu vernichten. Mit Erlass des sog. Erbgesundheitsgesetzes von 1933 wurde bereits kurz nach der NS-Machergreifung die Anordnung von Sterilisationen erlaubt, so dass in der Folge etwa 400.000 Menschen - zumeist zwangsweise - ihrer Fortpflanzungsfähigkeit beraubt wurden. Nach dem Angriff auf Polen und Beginn der aggressiven militärischen Expansionspolitik setzte im Inneren auch die Euthanasie ein, in der etwa 120.000 Menschen ermordet wurden. Ein Drittel aller Menschen, die damals als Psychisch Kranke oder Behinderte in den Heil- und Krankenanstalten lebten, fielen der Aktion zum Opfer. Die Entscheidungen über Leben und Tod wurden hierbei nach Aktenlage von den als Gutachter bestellten Ärzten gefällt. Das System war von der Spitze der Verwaltung bis in die Fachabteilungen der Kranken- und Heilanstalten organsiert und muss somit eine große Zahl von Mitwirkenden und Mitwissenden eingeschlossen haben.

Die Euthanasie umfasste die Erfassung und Begutachtung der Opfer, ihren Abtransport, ihre Tötung und Verbrennung sowie die Fälschung der Sterbeurkunden und die Ablieferung des Zahngoldes. Im Gebiet des Deutschen Reiches wurden dazu zwischen 1939 und 1941 sechs Euthanasie-Tötungsanstalten errichtet (Grafeneck, Brandenburg, Bernburg, Hartheim, Sonnenstein und Hadamar). Einer Statistik über die Tötungen in diesen Anstalten zufolge sind allein an diesen Stätten in der Zeit von 1940 bis zum 1.September 1941 70.273 Menschen durch Gasvergiftungen umgebracht worden.

Die erst seit der Nachkriegszeit verwendete Bezeichnung "T4" für die Verbrechen der Euthanasie bezieht sich auf die Adresse der NS-Bürozentrale für die Leitung der Ermordung behinderter Menschen im gesamten Deutschen Reich, deren Sitz in der damaligen Tiergartenstraße 4, Berlin-Mitte lag. Im antiken Griechenland stand das Wort Euthanasie ursprünglich für den "guten" oder "leichten" Tod ohne vorhergehende lange Krankheit oder Leidenszeit.

Verweise und Links

Wikipedia-Eintrag zur "Aktion T4"

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